Die Laubentfernung ist nicht nur notwendig, um im Frühjahr keine gelben Stellen auf Ihrem Rasen vorzufinden, sondern an vielen Stellen auch aus rechtlichen Gründen relevant. Grundstückseigentümer unterstehen nämlich der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht und können schadenersatzpflichtig werden, wenn Passanten auf dem Gehweg durch nasses Laub verunfallen. An anderen Stellen ist Laub hingegen nützlich, etwa auf Blumenrabatten oder unter Sträuchern, wo es als natürlicher Schutz vor Winterfrost dient. Verrottetes Laub wird zudem mit der Zeit zu wertvollem Kompost. Gern entfernen wir das Laub von Ihrem Rasen und Gehweg und verteilen es auf Ihre Rabatten. Lassen Sie sich von uns beraten und ein unverbindliches Angebot erstellen!