Bei Schnee und Eis unterliegen Grundstückseigentümer einer Verkehrssicherungspflicht, die sie unter anderem zum Streuen glatter Oberflächen anhält. Neben den öffentlichen Gehwegen möchten Sie sicher auch Ihre privaten Wege rutschsicher gestalten. Dazu können wir Streugut verwenden, welches natürlich, umweltbewusst und nach der Frostperiode leicht zu beseitigen ist. In Frage kommen Sand, Split und Sägespäne sowie bei Bedarf auch ein spezielles Granulat. Wir streuen für Sie insbesondere in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten (werktags 7 bis 20 Uhr, sonntags ab 9 Uhr), während denen Sie der zivilrechtlichen Haftung für Unfälle vor Ihrem Grundstück unterliegen. Bei anhaltendem Schneefall streuen wir zudem regelmäßig nach. Für die genaue Ausgestaltung unseres Services setzen Sie sich gern mit uns in Kontakt.